| schließen |
| Warum kann ich beim Sponsoring meine Angebote nicht nennen? |
| Für das Sponsoring gelten rechtliche Bestimmungen, die im Rundfunkstaatsvertrag und in den ARD-Richtlinien zur Trennung von Werbung und Programm festgelegt sind. Vereinfacht bedeutet Sponsoring, dass eine Sendung von einem Unternehmen präsentiert wird. Somit darf dieses Unternehmen genannt werden. Aber das Nennen von Angeboten ist untersagt.
Auszug aus dem Rundfunkstaatsvertrag § 8 Bei Sendungen, die ganz oder teilweise gesponsert werden, muss zu Beginn oder am Ende auf die Finanzierung durch den Sponsor in vertretbarer Kürze deutlich hingewiesen werden; der Hinweis ist in diesem Rahmen auch durch bewegte Bilder möglich. Neben oder anstelle des Namens des Sponsors kann auch dessen Firmenemblem oder eine Marke eingeblendet werden. Gesponserte Sendungen dürfen nicht zum Verkauf, zum Kauf oder zur Miete oder Pacht von Erzeugnissen oder Dienstleistungen des Sponsors oder eines Dritten, vor allem durch entsprechende besondere Hinweise, anregen. |